Benutzungsordnung


Spiele
Gesellschaftsspiele, Lernspiele, Rollenspiele, Eventspiele, Fahrzeuge, Kinderkostüme
Das komplette Angebot finden Sie in unserem Online-Katalog.

 

Infrastruktur
Aufenthalts-, Arbeits- und Lernorte, LesBar mit Zeitschriftenangebot,
PCs mit Internetzugang, WLAN in der ganzen Bibliothek/Ludothek,
Veranstaltungsraum für 70 Personen

 

Ausweis
Als Benutzer der Ludothek erhalten Sie eine persönliche Ludothekskarte.
Diese benötigen wir bei der Ausleihe, bei Verlängerungen und Reservationen
von Spielen.

 

Gebühren und Medienbegrenzung
Die Jahresgebühr und die Medienbegrenzung sind in der Gebührenordnung geregelt.

 

Ausleihfristen
Die Ausleihfrist beträgt 1 Monat.
Für kostenpflichtige Eventspiele plus beträgt sie 1 Woche.

 

Verlängerungen
Es ist möglich, die Frist telefonisch, per Mail oder via Online-Katalog
um einen weiteren Monat zu verlängern.

Kostenpflichtige Eventspiele können nicht verlängert werden.

 

Reservationen
1 Ein Spiel kann gegen eine Gebühr von CHF 3 reserviert werden,
Ausleihfrist 1 Monat.
2 Ein Spiel kann gratis für ein bestimmtes Datum reserviert werden,
Ausleihfrist 1 Woche.
3 Eventspiele plus können gratis reserviert werden,
Ausleihfrist 1 Woche.

 

Mängel

Die Ludothek Spiez ist bestrebt, jedes Spiel vollständig und sauber auszuleihen.

Als BenützerIn haften Sie für die ausgeliehenen Spielsachen. Bitte kontrollieren Sie jedes Spiel und Fahrzeug anhand der Inventarliste auf seine Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit. Allfällige Unstimmigkeiten oder Defekte müssen bis innerhalb 24 Std. per Telefon 033 654 30 22, oder info@ludothek-spiez.ch gemeldet werden. Erhalten wir keine Rückmeldung von Ihnen, so gehen wir davon aus, dass die Spiele und Fahrzeuge vollständig und intakt ausgeliehen wurden, sonst werden Ihnen die allfälligen Ersatzteile und Reparaturkosten berechnet.

Die Spiele müssen bei der Rückgabe in der kompletten Verpackung, sauber, geordnet und vollständig sein.

 

Verlust und Beschädigung

Schäden sind dem Ludothekspersonal bei der Rückgabe zu melden. Für beschädigte, unvollständige und verlorene Spielteile wird eine Gebühr von mindestens CHF 5 erhoben. Der Schaden, resp. der Ersatz wird durch die Ludothek Spiez behoben.

Verlorene Spielanleitungen und weisse Karten kosten CHF 5.

Unspielbar gewordene Spiele berechnen wir zum Zeitwert. Falls ein Spiel verloren geht, stellen wir Ihnen dafür Rechnung, allenfalls z. Hd. Ihrer Haftpflichtversicherung.

Die Gebühr für Defekte an grösseren Spielwaren (z.B. Fahrzeuge) richtet sich nach den Kosten der Reparatur. Normale Abnützungserscheinungen sind davon ausgeschlossen. Bitte reparieren Sie die beschädigten Teile nicht selber, sondern weisen Sie uns bei der Rückgabe darauf hin.

Die erhobenen Gebühren werden ausschliesslich für Ersatz und Neuanschaffungen, sowie zur Deckung der Unkosten verwendet.

 

Haftung

Die Ludothek Spiez lehnt jede Haftung für Schäden und Unfälle ab, die mit ausgeliehenen Spielen zusammenhängen. In den Räumen der Ludothek stehen die Kinder unter der Verantwortung ihrer Eltern oder Begleiter.

 

 

Stand 12. Mai 2017